Internationale Rentenbiografien sicher zusammenführen

Polen, Ukraine, EU/EWR & Drittstaaten – wir navigieren zwischen DRV und ausländischen Trägern.

  • Kenntnis der EU-Verordnungen und Abkommen
  • Effiziente Kommunikation mit ZUS, PFU & Co.
  • Saubere Belegführung bei Namensvarianten
  • Schnelle Fristensicherung

Länderschwerpunkte

  • Polen (ZUS): Beschäftigungs- und Beitragszeiten, Nachweise, Abgleich mit DRV.
  • Ukraine (Pension Fund of Ukraine): Bescheinigungen, Archivnachweise, Namensvarianten.
  • EU/EWR/Schweiz: Koordination gemäß EU-Verordnungen, Vordrucke, Zuständigkeiten.
  • Drittstaaten mit Abkommen: Prüfung von anrechenbaren Zeiten und Verfahren.

Wir klären, welche Unterlagen anerkannt werden und wie diese korrekt eingereicht werden.

Dokumente & Nachweise

  • Arbeitsverträge, Lohnnachweise, Sozialversicherungsbescheinigungen
  • Bescheide/Zertifikate der ausländischen Träger (z. B. ZUS, PFU)
  • Identitäts- und Namensänderungsnachweise
  • Beglaubigte Übersetzungen (falls erforderlich)

Ablauf bei internationalen Fällen

  1. Fallaufnahme & Länderscreening
  2. Unterlagensichtung
  3. Anforderung fehlender Nachweise bei Trägern
  4. Einreichung/Abgleich bei DRV
  5. Ergebnis & weitere Optionen

Beispielkonstellationen

  • Beschäftigung in Polen vor 2004, später in Deutschland – Zusammenrechnung der Zeiten
  • Unterbrechungen durch Elternzeit/Arbeitslosigkeit im Ausland – Anerkennung prüfen
  • Unterschiedliche Schreibweisen von Namen – Zuordnung und Belegführung

FAQ Internationale Anerkennung

Werden alle Auslandszeiten anerkannt?

Je nach Abkommen/Verordnung; wir prüfen anrechenbare Zeiten und bereiten die Belege korrekt auf.

Muss ich selbst die Behörden kontaktieren?

Wir übernehmen dies mit Vollmacht, sofern möglich, und halten Sie über jeden Schritt informiert.

Beratung starten

Wir sorgen für Klarheit über Ihre Auslandszeiten.